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2. Lesen, Rechtschreiben und Rechnen lehren

Grundsätzlich ist es die Aufgabe der Schule, die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass Schülerinnen und Schüler über die geforderten Kompetenzen im Lesen, Rechtschreiben und Rechnen verfügen. Um Schwierigkeiten im Lesen, Rechtschreiben oder Rechnen zu vermei­den oder zu überwinden, ist es ständige Aufgabe der Lehrerinnen und Lehrer,

  •  diejenigen Fertigkeiten und Fähigkeiten systematisch zu entwickeln, die Voraussetzung
    für das Erlernen des Lesens, Rechtschreibens oder Rechnens sind, und

  •  Schülerinnen und Schüler spezifisch zu fördern, die besondere Schwierigkeiten beim
    Lesen, Rechtschreiben oder Rechnen haben.

Der dazu erforderliche Lese-, Rechtschreib- und Rechenunterricht

  • setzt am jeweiligen Lernentwicklungsstand der Schülerin oder des Schülers an,
    beachtet die individuelle Lerngeschwindigkeit,

  •  ermöglicht verschiedene Lernwege,

  •  sichert die Lernergebnisse gründlich ab.

  • Lesen und Rechtschreiben sind in angemessener Weise in den Unterricht in allen Fächern einzubeziehen. Die Fachkonferenzen beschließen eine entsprechende Regelung für das Rechnen.