
6.2 Soweit die Dokumentation der individuellen Lernentwicklung noch nicht erfolgt, sind für Schülerinnen und Schüler mit Schwierigkeiten im Lesen, Rechtschreiben oder Rechnen Lernausgangslage, Ziele und Fördermaßnahmen in geeigneter Weise zu erfassen sowie mit den Erziehungsberechtigten zu erörtern.